Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB’s

der Firma:

Accuratus AG
Holligenstrasse 94
CH-3008 Bern

 

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Accuratus AG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Vertragspartner („Auftraggeber“). Sie werden durch eine Auftragserteilung anerkannt und damit Vertragsbestandteil.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende AGBs des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an und werden nicht Vertragsbestandteil.
1.3. Individuelle Vereinbarungen, Abweichungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsabschluss

2.1. Ein Vertragsverhältnis kommt mit dem Eingang der Bestellung zustande.
2.2. Die Angebote in der Preisliste/Katalog des Auftragnehmers und auf der Website www.accuratus.ch und www.subtilis.com sind unverbindlich. Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Massangaben, Preis-, sowie Konstruktions- und Formänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.
2.3. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- und/oder Liquiditätsverhältnissen des Auftraggebers ein, oder werden solche bei Vertragsschluss bereits vorhandenen Umständen erst nachträglich bekannt, kann der Auftragnehmer eine Vorauszahlung vor dem Versand der Ware verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug nicht zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung bereit ist.

3. Offerten

3.1. Sämtliche Offerten verstehen sich als freibleibend und erfolgen immer unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten unserer Zulieferanten. Lagerartikel sind dem Zwischenverkauf vorbehalten.

4. Preise

4.1. Der Verkauf erfolgt zu den jeweils am Tag der Bestellung geltenden Preise. Bei einem gültigen unterbreiteten Angebot/Offerte gilt der Preis, der dort angeboten wurde.
4.2. Unsere Preise sind Nettopreise in CHF, exkl. Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Versicherungs- und Transportkosten, sowie Verzollungskosten bei Auslandlieferung.
4.3. Preise in Fremdwährungen werden anhand des internen Umrechnungskurses des Auftragnehmers berechnet.

5. Lieferbedingungen

5.1. Die angegebenen, voraussichtlichen Lieferfristen sind unverbindlich. Bei Abweichungen wird der Auftraggeber informiert.
5.2. Bei Inlandsendungen bis zu einem Nettobestellwert von CHF 1’000.- werden Porto und Verpackungskosten von CHF 17.- verrechnet. Bei einem Nettobestellwert von über CHF 1’000.- wird portofrei geliefert. Ausgenommen sind Paletten-Lieferungen, welche nach Aufwand verrechnet werden.
5.3. Wird vom Auftraggeber eine Express- oder Sonderlieferung gewünscht, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
5.4. Bei Auslandlieferung werden Porto und Verpackungskosten je nach Liefervertragspartner pauschal verrechnet. Beträgt der Nettobestellwert weniger als CHF/EUR 500.-, wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF/EUR 50.- verrechnet. Für Abholungen, die selbst organisiert wird, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF/EUR 30.- verrechnet.
5.5. Der Versand der Ware erfolgt auf die Gefahr des Auftraggebers, wenn die Ware die Firma des Auftragnehmers verlässt.
5.6. Eine Lieferverzögerung berechtigt weder zum Auftragsrückzug, noch zu einem Preisnachlass oder zu Schadenersatzansprüchen.
5.7. Der Auftraggeber hat die Ware nach Erhalt sofort zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich, wenn möglich mit Foto, mit genauer Beschreibung des Mangels mitzuteilen.
5.8. Bei Ursachen und Ereignissen, welche nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, wie zum Beispiel höhere Gewalt, unzureichender Material-, Rohstoff- oder Energieversorgung, Streik, Epidemie und Pandemie und/oder ähnliche Umstände, entbinden uns für die Dauer und den Umfang der
Umstände von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages. Gleiches gilt auch, wenn solche Ereignisse bei den Zulieferanten eintreten. Derartige Ereignisse teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zur Zahlungsfrist getroffen wurde. Bei Auslandlieferung beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage netto.
6.2. Bei Neukunden im Ausland und Privatpersonen, erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauszahlung.
6.3. Die Zurückhaltung von Zahlung durch den Auftraggeber sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen sowie Mahngebühren zu berechnen; die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Überdies ist der Auftragnehmer nach eigener Wahl berechtigt, ohne Nachfristansetzung auf die restliche Lieferung zu verzichten, Zahlung vor dem Versand weiterer Ware zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.5. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir halten uns vor, diese Spesen nachzuberechnen, sollten diese zu Lasten des Auftragnehmers verrechnet worden sein.

7. Rücknahmebedingungen

7.1. Artikel können nur in Originalverpackung innerhalb von 10 Kalendertagen retourniert werden. Sonderanfertigungen und sterile Produkte sind von jeglicher Rücknahme ausgeschlossen, sofern es nicht anders vereinbart wurde.
7.2. Ein Umtausch oder eine Rückgabe der Ware ohne vorhergehenden Fehler seitens des Auftragnehmers ist nur mit Absprache des Auftragnehmers möglich. Der bei Warenrücknahme zu vergütende Wert ist abhängig von der Beschaffenheit und Wiederverkaufsfähigkeit der Ware. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Re-Stocking Gebühr in Höhe von bis zu 30% des Warenwerts der umgetauschten oder retournierten Ware zu erheben. Die Rücknahmebedingungen von Fremdartikeln unterliegen der AGBs des jeweiligen Zulieferanten inklusive Re-Stocking Gebühr.
7.3. Risiken und Kosten für den Transport zurückgenommener Ware trägt der Auftraggeber.

8. Auswahl- bzw. Mustersendungen

8.1. Wenn die Rücksendungen von Musterlieferung bzw. Auswahlsendungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung erfolgt, gelten diese als angenommen und werden in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt, wenn Instrumente mit geöffneter Verpackung gebraucht, kontaminiert oder beschädigt vom Auftragsgeber zurückgesendet werden.
8.2. Risiken und Kosten für die Rücksendung von Auswahl- bzw. Musterexemplaren trägt der Auftraggeber.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Offensichtliche Mängel an der Kaufsache sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden, verborgene Mängel müssen 10 Tage nach deren Entdeckung geltend gemacht werden. Offen zu Tage tretende Beschädigungen der Ware, die schon bei Empfang ersichtlich sind, sind gegenüber dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu beanstanden.
9.2. Soweit ein Mangel an der Kaufsache vorliegt, darf der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl nachbessern oder nachliefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Zur Begutachtung ist die Ware an den Auftragsnehmer einzusenden.
9.3. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Ware verjähren nach 24 Monaten ab Lieferung der Ware an den Auftragsgeber.
9.4. Die Haftung des Auftragsnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht ein Verstoss gegen Kardinalpflichten aus dem Vertrag vorliegt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie für zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungs- und Arzneimittelgesetz. Im Übrigen ist die Haftung für Vermögensschäden auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
9.5. Unsere Garantieleistungen sowie Garantieausschluss finden sie auf unserer Website https://www.accuratus.ch/technische-infos.html. Die Garantiezeit beginnt bei Auslieferung der Instrumente.

10. Reparaturen

10.1. Reparaturen an Instrumenten werden per Arbeitsaufwand berechnet, zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten. Kosten für Ersatzteile werden separat verrechnet.
10.2. Eintreffende Reparaturen müssen gereinigt und sterilisiert sein. Die Sterilisation muss schriftlich bestätigt werden. Hierzu kann auf der Website www.accuratus.ch ein Reparaturauftragsformular heruntergeladen werden.
10.3. Auf Wunsch des Auftraggebers wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Andernfalls wird die Reparatur direkt und gemäss Auftrag ausgeführt.
10.4. Die Wartung, Reparatur oder Instandhaltung erfordert spezifisches Fachwissen und Einblick in die technische Dokumentation (Spezifikationen, Produktions- und Instandhaltungsanweisungen) des betroffenen Medizinproduktes. Wird von einer ‚Fremd-Organisation‘ ein Medizinprodukt der Accuratus AG gewartet, repariert oder instandgesetzt, welche nicht eine von der Accuratus AG ‚ beauftragte Organisation‘ ist, so erfolgt dies unter der vollen Verantwortung der ‚Fremd-Organisation‘. Gewährleistungen, Haftung, Rückverfolgbarkeit und Konformität des Medizinproduktes werden von
der Accuratus AG abgelehnt, sofern die Produkte nicht mehr den Spezifikationen entsprechen. Detailliertere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website https://www.accuratus.ch/reparaturservice.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung aller ihm gegenüber dem Auftragnehmer zustehenden Ansprüchen.
11.2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
11.3. Der Eigentumsvorbehalt besteht im Zweifel solange fort, bis der Auftraggeber in jedem Einzelfall nachweist, dass die Ware vollständig bezahlt ist. In dem Fall, dass die unter Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehende Ware z.B. durch Pfändung von Dritten in Anspruch genommen wird oder
Dritte Ansprüche auf die dem Auftragnehmer abgetretene Forderung geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und den Dritten über den Eigentumsvorbehalt bzw. die Abtretung zu informieren.

12. Gerichtsstand

12.1. Anwendbar ist das Schweizer Recht, im internationalen Verhältnis unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
12.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern (Schweiz). Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Rechte am Wohnort/Domizil des Auftraggebers geltend zu machen.

 

 

IA10.410-D-01.01.2021|SM